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Versicherungsschutz ist notwendig, muss jedoch zu der jeweiligen Bedarfssituation passen. Daher denken und arbeiten wir nicht in einzelnen Produkten, sondern in Konzepten. Diese Konzepte müssen flexibel angelegt sein, da sich Bedarfssituationen häufige ändern können. Aus diesem Grund vermitteln wir zum Beispiel grundsätzlich keine langjährig fest gebundenen Verträge. In dieser Ansicht sehen wir uns auch durch aktuelle BGH Urteile bestätigt, die zu dem gleichen Schluss kommen. Der Versicherungsmakler ist ein Handelsvertreter nach §92, 93 ff HGB und in dieser Eigenschaft ein unabhängiger Vermittler für Versicherungen. Er berät seine Mandanten, prüft vorhanden Versicherungsschutz, entwickelt Deckungskonzepte und vergleicht in Hinblick auf das Preis-Leistungsverhältnis die Tarife wichtiger Anbieter am Markt. Die aktuelle Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) misst der Tätigkeit des Versicherungsmaklers besondere Bedeutung bei, bezeichnet ihn als "treuhändlerischen Sachverwalter" im Auftrag des Versicherungsnehmers und stellt ihn in dieser Hinsicht auf eine Stufe mit Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern. Zu den Pflichten des Versicherungsmaklers gehören:
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