Der Mensch ist fast immer krankenversichert, um im Falle Krankheit oder Unfall seine medizinische Versorgung sicher zu stellen. Ihrem Pferd können die gleichen Ereignisse wiederfahren, täglich ist es Gefahren und Risiken des Lebens ausgesetzt, deshalb bietet sich eine Krankenversicherung auch für Ihr Pferd an.
Wahlweise dazu bieten wir die Pferde-Lebensversicherung bei Tod oder Nottötung oder Dauernden Unbrauchbarkeit an. Die Entschädigung beträgt wie bei der Transportversicherung 80 %.
Versichert sind bei freier Tierarztauswahl:
| Risiko |
Deckung |
| Ambulante und stationäre tierärztliche Behandlungen |
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| Arznei- und Verbandsmittel |
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| Labor- und Röntgenuntersuchungen |
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Erstattet werden immerhin 60 % bei ambulanter und stationärer Behandlung in der Tierklinik, begrenzt auf den 1-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 1.8.1999. Dabei werden Impfungen, Wurmkuren und Parasitenmittel bis zu 40 Euro im Jahr erstattet. Zusätzlich schließen wir bis zu einer Höhe von 2500 Euro Transport-Diebstahl-Brand und Blitzschlagschäden bei einer Erstattungsobergrenze von 80 % der Versicherungssumme ein. Als besonderen Einschluss bieten wir hier in einer Kombination eine Tierlebensversicherung bis zu 2500 Euro Versicherungssumme und 80 % Entschädigung an.
Diese Angaben brauchen Sie für den Antrag:
1.
Ist das Pferd gesund?
2.
Name und Anschrift der Haustierärzte
3.
War das Pferd bereits einmal in tierärztlicher Behandlung?
4.
Bestehen oder bestanden für das Tier Missbildungen, Fehler oder Mängel?
Das Aufnahmealter des Pferdes beginnt mit dem 4. Lebensmonat und endet im vollendeten 11. Lebensjahr.